Wechsel- und Exit-Richtlinie (Data Act)
Version: 1.0 Gültig ab: 2026-10-09 Anbieter: Paul Bengart, Keplerstraße 4A, 39104 Magdeburg, Deutschland Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), Kapitel VI (Art. 23 bis 31) und Art. 32. Kapitel VI gilt seit dem 12. September 2025, auch für Verträge, die vor diesem Tag geschlossen wurden. Bezug: Diese Richtlinie ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere § 8. Sie gilt zusammen mit den Aufbewahrungs- und Löschfristen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Exportformate beschreibt das Register Exportformate und Datenstrukturen.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Richtlinie regelt, wie der Kunde seine Daten und digitalen Assets aus Choicery exportiert, wie er zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst oder in eine eigene Infrastruktur wechselt und wie der Anbieter nach Vertragsende löscht.
(2) Sie gilt gegenüber Kunden in der Europäischen Union (Art. 1 Abs. 3 Data Act) in allen Tarifen, einschließlich des Free Trial.
(3) Die Richtlinie erfasst drei Fälle (Art. 25 Abs. 3 Data Act): a) Wechsel zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes; b) Wechsel in eine eigene, vom Kunden betriebene Infrastruktur; c) Beendigung ohne Wechsel, bei der der Kunde seine Daten löschen lässt.
(4) Der Wechsel von einem bezahlten Tarif in den Free Trial bei fortbestehendem Konto ist kein Wechsel im Sinne dieser Richtlinie. Für ihn gelten die AGB.
2. Exportierbare Daten und digitale Assets
(1) Exportierbare Daten sind alle Eingabe- und Ausgabedaten, die der Kunde in Choicery erzeugt oder die sich unmittelbar auf ihn beziehen, einschließlich der zugehörigen Metadaten (Art. 25 Abs. 2 lit. e Data Act). Der Kunde kann sie während der Vertragslaufzeit, im Übergangszeitraum und im Abrufzeitraum selbst herunterladen.
(2) Die folgende Tabelle nennt abschließend die Kategorien, Inhalte, Formate und Wege. Die Bezeichnungen entsprechen der Benutzeroberfläche.
| Datenkategorie | Inhalt | Format | Weg in der Plattform |
|---|---|---|---|
| Vollständiger Projektexport | Technischer Schnappschuss des Projekts: Projektkonfiguration und Einstellungen, Survey-Flow mit allen Fragen und Choice-Aufgaben, Seitendefinitionen, Randomisierung, alle Designversionen, Antworten einschließlich ihrer JSON-Sicherung, hochgeladene Medien, gespeicherte Analyseläufe und Ergebnisdateien | ZIP mit JSON-, CSV- und Excel-Dateien sowie Mediendateien im Originalformat | „Data“ > „Export Data“, „Full Project Backup (ZIP)“ |
| Studiendefinition | Veröffentlichter Stand der Umfrage: Survey-Flow, Seitennamen und Seitentimer, Randomisierungsblöcke, Konfiguration der Conjoint- und MaxDiff-Aufgaben, alle Designversionen, Codebuch und Studiendokumentation; ohne Antworten und ohne Medien | ZIP mit JSON, CSV und Excel | „Data“ > „Export Data“, „Study Definition Package“ |
| Antworten im Breitformat | Eine Zeile je Teilnehmer mit allen Variablen, Status, Zeitstempeln, Seitenzeiten und Metadaten; wahlweise mit Teilnehmerfilter, Variablenauswahl und individuellen Nutzenwerten | CSV (UTF-8), Excel (XLSX) mit Beschriftungsblatt, SPSS (SAV) mit Variablen- und Wertelabels | „Data“ > „Export Data“, Karte für Antwortdaten mit Formatwahl Excel, CSV oder SPSS |
| Antworten im Langformat | Eine Zeile je Teilnehmer, Choice-Aufgabe und Alternative für eine Conjoint-Aufgabe | CSV (UTF-8) | „Data“ > „Export Data“ je Aufgabe; „Analysis“ > „Conjoint Analysis“, Bereich „Downloads“ |
| Rohantworten | Alle Antworten je Teilnehmer mit Status, Zeitstempeln und Seitenzeiten als strukturiertes Objekt | JSON | „Data“ > „Export Data“, „Raw Responses (JSON)“ |
| Analyse- und Re-Import-Archiv | Antworttabelle im Breitformat, Codebuch als Excel und CSV, je Conjoint-Aufgabe Design, Antworten und Beschriftungen, gemeinsame Kovariaten | ZIP mit CSV und Excel | „Data“ > „Export Data“, „Analysis & Re-import Archive (ZIP)“ |
| Designs | Choice-Designs je Conjoint- oder MaxDiff-Aufgabe mit allen Versionen, Aufgaben, Konzepten und Attributleveln | CSV (UTF-8) | Design-Seite der jeweiligen Aufgabe, „Download Design CSV“; Projektübersicht, Design-Download |
| Conjoint-Austauschpakete | Design, Antworten, Beschriftungen, Kovariaten und Codebuch einer Aufgabe oder aller Aufgaben in einem Austauschformat, das andere Conjoint-Werkzeuge lesen; für MaxDiff Antwort- und Attributdatei | ZIP mit CSV | „Data“ > „Export Data“; „Analysis“ > „Conjoint Analysis“, Bereich „Downloads“ |
| HB-Schätzergebnisse | Individuelle Nutzenwerte, Mittelwerte, Konvergenz- und Parameterdiagnostik, Eingabedaten der Schätzung und vollständiges Ergebnisobjekt; für MaxDiff und Anchored MaxDiff entsprechend | Excel (XLSX), CSV, JSON | „Analysis“ > „Conjoint Analysis“, Bereich „Downloads“ |
| Latent Class, Interaction Search, TasteNet | Klassenlösungen, Zuordnungen, Nutzenwerte, Kovariateneffekte, Holdout-Auswertungen und technische Ergebnisse | Excel (XLSX), CSV, JSON | „Analysis“ > „Conjoint Analysis“, Download-Bereich des jeweiligen Verfahrens |
| Replikationspakete (nur in Tarifen, die sie umfassen; Abs. 3) | Eingabedaten der Schätzung, Level-Beschriftungen, verwendete Kovariaten, Skripte (Julia für die HB-Schätzung, Python für Latent Class, Interaction Search und TasteNet), Umgebungsdefinition mit Open-Source-Abhängigkeiten, Parameter- und Ausgabebeschreibung | ZIP | „Analysis“ > „Conjoint Analysis“, Bereich „Downloads“ und Download-Bereich des jeweiligen Verfahrens |
| Marktsimulation und Preisanalysen | Szenarien, Anteile, Zahlungsbereitschaft, Elastizitäten, Sensitivitäten, Berechnungsprotokolle | Excel (XLSX), CSV, TXT, PDF | „Analysis“ > „Market Simulation“ |
| Berichte und Ergebnistabellen | PDF-Berichte der Schätzverfahren und der Marktsimulation, Ergebnistabellen der Umfrageauswertung, Studiendokumentation und Papierfassung der Umfrage | PDF, Excel (XLSX), CSV, Word (DOCX), RTF | Download auf der Seite der jeweiligen Auswertung oder des Projekts |
| Projekt-Aktivitätsprotokoll | Ereignisse im Projekt mit Zeitpunkt, Handelndem und Aktion | TXT, CSV | „Data“ > „Export Data“, „Activity Log“ |
| Kontodaten | Profil, Kontostatus, Löschstatus, Liste der eigenen Projekte, Kontoaktivität (die letzten 500 Ereignisse), Nutzungsstatistik der Anwendung zum eigenen Konto (alle Ereignisse der letzten 90 Tage in der getrennten Datei usage_events.csv) |
ZIP mit CSV | Kontoprofil, Abschnitt „Personal data“, Schaltfläche „Download account data (.zip)“ |
| Weitere Audit-Daten | Audit-Ereignisse zum Konto und zu Projekten, die über den Kontoexport hinausgehen | CSV | auf Anfrage an info@choicery.ai |
(3) Die Replikationspakete sind nur in den Tarifen enthalten, die sie laut Tarifübersicht umfassen. Die darin enthaltenen Daten des Kunden (Eingabedaten, Beschriftungen, Einstellungen und Ergebnisse der Schätzung) sind in allen Tarifen über die übrigen Exporte erhältlich, insbesondere über den vollständigen Projektexport und die Downloads der Auswertung. Die Skripte des Anbieters in den Replikationspaketen gehören nicht zu den exportierbaren Daten (Art. 2 Nr. 38 Data Act). Alle übrigen Exporte nach Abs. 2 stehen in allen Tarifen zur Verfügung.
(4) Vom Export ausgenommen sind ausschließlich Daten, die die interne Funktionsweise des Dienstes betreffen und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters darstellen (Art. 25 Abs. 2 lit. f Data Act): a) die interne Parametrisierung und Implementierung der Schätzverfahren, soweit sie über die vom Kunden gewählten und in den Ergebnis- und Replikationsdateien dokumentierten Einstellungen hinausgeht; b) die Sicherheitskonfiguration der Plattform; c) die interne Protokoll- und Betriebsinfrastruktur. Die vom Kunden gewählten Schätzeinstellungen (etwa Iterationen, Prior-Varianz, Zufallsstartwert) und sämtliche Ergebnisse gehören zu den exportierbaren Daten. Diese Ausnahme verzögert oder behindert den Wechsel nicht.
(5) Daten anderer Kunden werden nicht exportiert. Personenbezogene Daten von Teilnehmern werden nur in dem Umfang exportiert, in dem sie den Projekten des Kunden zugeordnet sind.
3. Ablauf des Wechsels
(1) Auslösung. Der Kunde löst den Wechsel durch Mitteilung in Textform an info@choicery.ai aus. Die Mitteilung nennt das Konto, die betroffenen Projekte oder alle Projekte und den gewählten Fall nach Abschnitt 1 Abs. 3.
(2) Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist bis zum Beginn des Übergangszeitraums beträgt höchstens zwei Monate (Art. 25 Abs. 2 lit. d Data Act). Verlangt der Kunde einen früheren Beginn, beginnt der Übergangszeitraum entsprechend früher.
(3) Übergangszeitraum. Der Übergangszeitraum beträgt 30 Kalendertage (Art. 25 Abs. 2 lit. a Data Act). In diesem Zeitraum gilt der Vertrag fort. Der Anbieter a) leistet die Unterstützung nach Abschnitt 4; b) hält den Dienst mit der gebotenen Sorgfalt aufrecht; c) informiert den Kunden über ihm bekannte Risiken für die Kontinuität der Bereitstellung; d) sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau, insbesondere für die Daten während der Übertragung und im Abrufzeitraum.
(4) Verlängerung durch den Kunden. Der Kunde kann den Übergangszeitraum vor seinem Ablauf einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessener hält (Art. 25 Abs. 5 Data Act). Die Verlängerung erfolgt durch Mitteilung in Textform. Während des Übergangszeitraums und einer Verlängerung bleibt der gebuchte Tarif mit seinen Standardentgelten bestehen; zusätzliche Entgelte fallen nicht an.
(5) Technische Undurchführbarkeit. Ist der Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies dem Kunden binnen 14 Arbeitstagen nach Eingang der Wechselmitteilung in Textform mit, begründet die Undurchführbarkeit und nennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten (Art. 25 Abs. 4 Data Act). Auch im alternativen Zeitraum wird der Dienst fortgeführt. Das Verlängerungsrecht nach Abs. 4 bleibt unberührt.
(6) Abrufzeitraum. Nach dem Vertragsende nach Abs. 7 steht dem Kunden ein Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung (Art. 25 Abs. 2 lit. g Data Act). In diesem Zeitraum bleibt der Zugang zum Konto für Exporte und Downloads bestehen. Der Abrufzeitraum dient allein dem Abruf der Daten. Für ihn wird kein Entgelt berechnet. Löscht der Kunde seinen Account selbst in den Kontoeinstellungen, gilt stattdessen die Schonfrist nach § 8 Abs. 6 lit. c der AGB.
(7) Vertragsende. Der Vertrag endet (Art. 25 Abs. 2 lit. c Data Act) a) mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels; b) im Fall des Abschnitts 1 Abs. 3 lit. c mit Ablauf der Kündigungsfrist. Der Wechsel ist erfolgreich abgeschlossen, sobald die exportierbaren Daten dem Kunden vollständig zum Abruf bereitstehen und der Kunde den Abschluss in Textform bestätigt oder der Übergangszeitraum einschließlich einer Verlängerung oder eines alternativen Zeitraums abläuft, je nachdem, was früher eintritt. Der Anbieter teilt dem Kunden die Beendigung in Textform mit. Der Abrufzeitraum nach Abs. 6 schließt sich an das Vertragsende an; der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt bis zum Abschluss der Löschung nach Abschnitt 7 fort.
(8) Mitwirkung des Kunden. Der Kunde löst die Exporte selbst aus, hält seine Zugangsdaten bereit und meldet Unvollständigkeiten innerhalb des Abrufzeitraums.
4. Unterstützung
(1) Der Anbieter unterstützt den Kunden und von ihm in Textform benannte Dritte im Wechsel in angemessenem Umfang (Art. 25 Abs. 2 lit. a Data Act) und stellt die für die Exit-Strategie des Kunden relevanten Informationen bereit (Art. 25 Abs. 2 lit. b Data Act). Die Unterstützung besteht in a) den Exportfunktionen zur Selbstbedienung nach Abschnitt 2 und der Programmierschnittstelle nach Abschnitt 8 Abs. 4; b) der Beschreibung der Datenstrukturen und Formate im Register nach Abschnitt 8 Abs. 2; c) der Beantwortung von Rückfragen zu den Exportdateien.
(2) Die Unterstützung ist unentgeltlich. Eine Migration der Daten zum Zielanbieter, die Umwandlung in Zielformate anderer Werkzeuge und der Nachbau von Auswertungen beim Zielanbieter gehören nicht dazu.
(3) Der Anbieter schuldet nicht, dass andere Anbieter aus denselben Daten identische Schätzergebnisse erzeugen.
5. Entgelte und Kündigungsfolgen
(1) Wechselentgelte. Der Anbieter erhebt keine Wechselentgelte (Art. 29 Data Act).
(2) Standardentgelte. Die Standardentgelte sind die Tarifpreise laut der Tarifübersicht unter https://choicery.ai. Sie werden monatlich im Voraus abgerechnet. Der Free Trial ist unentgeltlich.
(3) Keine Sanktionen bei vorzeitiger Beendigung. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine Vertragsstrafe und kein Entgelt für eine Restlaufzeit. Bei Wechsel oder Kündigung läuft der bereits bezahlte Abrechnungsmonat aus; eine anteilige Erstattung für die verbleibenden Tage dieses Monats erfolgt nicht. Für Zeiträume nach dem bezahlten Monat werden keine Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Erstattungen nach den Bedingungen von Polar bleiben unberührt.
(4) Keine besonders komplexen Wechsel. Der Anbieter bietet keine Dienste an, deren Wechsel besonders komplex oder kostspielig wäre oder ohne erhebliche Eingriffe in Daten, digitale Assets oder Dienstarchitektur nicht möglich wäre (Art. 29 Abs. 5 Data Act).
(5) Veröffentlichung. Die Angaben dieses Abschnitts stehen auf dieser Seite zur Verfügung und werden aus den AGB verlinkt (Art. 29 Abs. 4 und 6 Data Act).
6. Beschränkungen aus zwingenden Gründen
(1) Der Anbieter kann Export oder Löschung beschränken, soweit zwingende Gründe entgegenstehen, insbesondere a) gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungs-, Herausgabe- oder Sicherungspflichten, etwa nach § 147 AO oder aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung; b) Rechte Dritter, insbesondere wenn eine Übergabe an einen vom Kunden benannten Dritten Rechte von Teilnehmern oder anderen Dritten verletzen würde; c) die eng gefassten Geschäftsgeheimnisse nach Abschnitt 2 Abs. 4.
(2) Eine Beschränkung erfasst nur die betroffenen Daten. Eine Aufbewahrungspflicht des Anbieters hindert den Export einer Kopie an den Kunden nicht.
7. Löschung nach Vertragsende
(1) Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Assets des Kunden vollständig, spätestens innerhalb von 30 Tagen, in der Datenbank und im Dateispeicher (Art. 25 Abs. 2 lit. h Data Act). Das umfasst Projekte, Survey-Flows, Designs, Medien, Antworten einschließlich ihrer JSON-Sicherung, Analyseläufe, erzeugte Download-Dateien und das Konto. Tabellen, die der Anbieter auf Weisung des Kunden im Google Drive des Kunden angelegt hat (Abschnitt 9 Abs. 2), löscht der Anbieter nicht; sie bleiben unter der Kontrolle des Kunden.
(2) Der Kunde und der Anbieter können in Textform einen späteren Löschzeitpunkt vereinbaren. Wünscht der Kunde nur die Löschung, gilt der Abrufzeitraum ebenfalls; auf ausdrückliche Weisung in Textform löscht der Anbieter früher. Für die Selbstlöschung des Accounts in den Kontoeinstellungen gilt stattdessen Abschnitt 3 Abs. 6.
(3) Sicherungen werden höchstens 45 Tage aufbewahrt; bis dahin können gelöschte Daten in Sicherungen verbleiben. Nach einer Wiederherstellung werden dokumentierte Löschungen erneut vollzogen.
(4) Audit-Ereignisse werden pseudonymisiert: Direkte Kontobezeichner werden entfernt, die Ereignisse bleiben nach den Aufbewahrungs- und Löschfristen für Sicherheit, Nachweis und Rechtsverteidigung erhalten. Vertragsnachweise bleiben nach denselben Fristen erhalten.
(5) Auf Anfrage bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.
8. Formate und Register
(1) Der Anbieter verwendet offene, dokumentierte Formate: CSV nach RFC 4180 in UTF-8, JSON nach RFC 8259, Excel-Arbeitsmappen im Office-Open-XML-Format (XLSX), SPSS-Systemdateien (SAV), die von SPSS und offenen Bibliotheken gelesen werden, ZIP-Archive sowie Dokument- und Textformate (PDF, DOCX, RTF, TXT). Skripte in Replikationspaketen liegen als lesbarer Quelltext vor.
(2) Die Datenstrukturen, Datenformate und einschlägigen Standards beschreibt das Online-Register Exportformate und Datenstrukturen (Art. 26 Data Act). Es beschreibt die aktuellen Exportformate und wird laufend aktualisiert. Diese Richtlinie und das Register sind vor Vertragsschluss zugänglich.
(3) Bekannte Einschränkungen: Medien sind nur im vollständigen Projektexport enthalten. Das Studiendefinitionspaket enthält keine Antworten. Der Kontoexport enthält keine Projektinhalte. Replikationspakete setzen die im Paket genannten Open-Source-Laufzeitumgebungen voraus.
(4) Die Exportfunktionen nach Abschnitt 2 stehen in allen Tarifen unentgeltlich zur Verfügung, ausgenommen die Replikationspakete (Abschnitt 2 Abs. 3), und liefern strukturierte, gängige und maschinenlesbare Formate (Art. 30 Data Act). Für den Wechsel stellt der Anbieter allen Kunden unentgeltlich eine Programmierschnittstelle bereit (Art. 30 Abs. 2 Data Act): persönlicher Zugriffsschlüssel im Profil, Endpunkte für Projektliste, Projekt-Export als ZIP und Antworten als JSON und CSV; Dokumentation im Exportformat-Register. Die Programmierschnittstelle steht in allen Tarifen offen. Die Verbindung mit Google Sheets ist eine zusätzliche Funktion in den Tarifen, die sie umfassen; sie ersetzt weder die Exportfunktionen noch die Programmierschnittstelle. Der Anbieter macht keine vertraglichen, technischen oder organisatorischen Vorgaben, die einen Wechsel erschweren (Art. 23 Data Act).
9. Standort und Jurisdiktion der Infrastruktur
(1) Die für die Datenverarbeitung eingesetzte Infrastruktur und ihre Jurisdiktion (Art. 28 Abs. 1 Data Act):
| Dienst | Leistung | Standort der Rechenzentren | Sitz des Dienstleisters | Jurisdiktion der Infrastruktur | Transfergrundlage |
|---|---|---|---|---|---|
| netcup GmbH | Anwendungs-Hosting und Dateispeicher einschließlich täglicher Sicherung (Projektdaten, Antworten, Exporte, Anwendungslogs) | Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland | Karlsruhe, Deutschland | Deutschland, Unionsrecht; Unterauftragsverarbeiter von netcup (Anexia-Gruppe) in Österreich und Deutschland | keine Drittlandübermittlung |
| Ubicloud B.V. | Verwaltete PostgreSQL-Datenbank (Konten, Projekte, Antworten, Audit-Ereignisse) mit Point-in-time-Recovery | Frankfurt am Main, Deutschland | Amstelveen, Niederlande; verbundenes Unternehmen Ubicloud Inc., USA | Deutschland, Unionsrecht; ein Fernzugriff durch den Support des Datenbankanbieters aus den USA ist möglich | Vertragspartner in der EU; für einen Zugriff aus den USA konzerninterne Standardvertragsklauseln des Datenbankanbieters (Ziff. 6.1 seines AVV) |
| coolLabs Solutions Kft. (Coolify Cloud) | Deployment-Steuerung mit administrativem Zugriff auf den Anwendungsserver | Steuerungsebene in der EU | Ungarn | Ungarn, Unionsrecht | keine Drittlandübermittlung |
| Greenmark IT GmbH (do.de) | Transaktions-E-Mail, Zustellung des Kontaktformulars, Postfächer | Deutschland | Alfeld (Leine), Deutschland | Deutschland, Unionsrecht | keine Drittlandübermittlung |
(2) Dienste außerhalb der Datenverarbeitungsinfrastruktur (Zahlungsabwicklung, Anmeldung mit Google oder Microsoft, Videoeinbettung nach Klick des Teilnehmers) erhalten keine Projekt- oder Antwortdaten. Sie sind mit Rolle, Sitz und Transfergrundlage im Register Unterauftragsverarbeiter und Empfänger aufgeführt. Davon zu unterscheiden ist die optionale Verbindung mit Google Sheets: Auf Weisung des Kunden schreibt der Anbieter Antworten in eine Tabelle im Google Drive des Kunden. Diese Tabelle ist eine externe Kopie beim Kunden; sie gehört nicht zum Hosting und nicht zu den Sicherungen des Anbieters, und der Anbieter löscht sie nicht (Abschnitt 7).
(3) Maßnahmen gegen einen Zugriff von Behörden aus Drittstaaten, der mit dem Unionsrecht oder dem deutschen Recht in Konflikt stünde (Art. 28 Abs. 1 Data Act): a) technisch: verschlüsselte Übertragung aller Verbindungen, verschlüsselte Datenbankverbindung mit Zertifikatsprüfung, Verschlüsselung ruhender Daten nach den Angaben des jeweiligen Dienstleisters, Zugriff nur über authentifizierte Konten und schlüsselbasierten administrativen Zugang; b) organisatorisch: kein Hosting und keine Sicherung außerhalb der Europäischen Union (eine vom Kunden veranlasste Kopie in seinem Google Drive nach Abs. 2 ist keine Sicherung des Anbieters), administrativer Zugang nur beim Anbieter, Prüfung jedes Ersuchens nach Abschnitt 10; c) vertraglich: Auftragsverarbeitungsverträge mit Weisungsbindung, Standortfestlegung und Mitteilungspflichten mit jedem Dienstleister, für den möglichen Support-Fernzugriff des Datenbankanbieters aus den USA dessen konzerninterne Standardvertragsklauseln. Die Einzelheiten stehen in den Technischen und organisatorischen Maßnahmen.
(4) Die Angaben dieses Abschnitts werden aus den AGB verlinkt (Art. 28 Abs. 2 Data Act) und bei Änderungen zusammen mit dem Register der Unterauftragsverarbeiter aktualisiert.
10. Behördliche Zugriffsersuchen
(1) Ersuchen von Gerichten oder Behörden eines Drittstaats auf Herausgabe von oder Zugang zu Daten, die in der Europäischen Union gespeichert sind, prüft der Anbieter vor jeder Reaktion auf Rechtsgrundlage, Zuständigkeit und einen Konflikt mit dem Unionsrecht oder dem deutschen Recht. Der Anbieter kann die zuständige nationale Stelle um Stellungnahme bitten (Art. 32 Abs. 3 Data Act).
(2) Eine Herausgabe erfolgt nur, a) wenn das Ersuchen auf einer internationalen Übereinkunft beruht, etwa einem Rechtshilfeabkommen zwischen dem Drittstaat und der Europäischen Union oder Deutschland (Art. 32 Abs. 2 Data Act), oder b) ohne eine solche Übereinkunft nur unter den Bedingungen des Art. 32 Abs. 3 Data Act: Das Ersuchen legt Gründe und Verhältnismäßigkeit dar und ist hinreichend bestimmt, ein begründeter Einwand des Anbieters kann von einem zuständigen Gericht des Drittstaats überprüft werden, und dieses Gericht kann die durch das Unionsrecht oder das deutsche Recht geschützten Interessen berücksichtigen.
(3) Ist eine Herausgabe zulässig, gibt der Anbieter nur den geringstmöglichen Umfang an Daten heraus (Art. 32 Abs. 4 Data Act).
(4) Der Anbieter informiert den Kunden über das Ersuchen, bevor er ihm nachkommt. Davon ausgenommen sind Ersuchen zu Zwecken der Strafverfolgung, solange und soweit die Vertraulichkeit für die Wirksamkeit der Maßnahme erforderlich ist (Art. 32 Abs. 5 Data Act).
(5) Für personenbezogene Daten gelten zusätzlich Art. 48 DSGVO und die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags. Das Verfahren ist in § 10 Abs. 7 der AGB vereinbart.
11. Kommunikation
(1) Mitteilungen zu Export, Wechsel, Kündigung und Löschung richtet der Kunde in Textform an info@choicery.ai oder über das Kontaktformular der Website. Datenschutzanfragen gehen an privacy@choicery.ai, Sicherheitsmeldungen an security@choicery.ai.
(2) Für die Beantwortung gilt die Support- und Wartungsrichtlinie.